𝐹𝑜𝓁𝑔𝓉 𝓊𝓃𝓈 𝒶𝓊𝒻 𝐼𝓃𝓈𝓉𝒶𝑔𝓇𝒶𝓂:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
laut Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 02.11.2020 zur regionalen Anpassung der CoronaSchVO an das Infektionsgeschehen (aus dem Amtsblatt vom 02.11.2020, Nr. 2a Mund-Nasen-Bedeckung in Schulnähe) gilt:
"Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer haben im Umkreis ihrer Schule mit einem Radius von 150m eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das gilt nicht, soweit sie von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht erfasst sind."
Wir bitten alle Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer um Beachtung.
Die Schulleitung
Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind Krankheitssymptome für eine Covid-19 Erkrankung zeigt, richten Sie sich bitte nach dem Schaubild in der pdf-Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Der Distanzunterricht erfolgt online mit den IPads der Schule. Dazu benötigt jeder Schüler eigene Kopfhörer. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind die Kopfhörer an jedem Schultag dabei hat, um dem Unterricht folgen zu können. Nach Rückfrage bei Herrn Harms können es sowohl Bluetooth Kopfhörer sein oder Kopfhörer mit Klinke, wobei die Kopfhörer mit Klinkenanschluss zuverlässiger seien.
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Schwierige Zeiten brauchen schöne Gedanken, damit wir sie alle besser überstehen können. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6b und 6c geben uns einen Einblick in ihre Gedankenwelt und bringen uns mit ihren Gedichten über die Coronazeit zum Schmunzeln, zum Nachdenken, aber auch zum Staunen.
Ein besonderer Dank gilt den Eltern der Schülerinnen und Schüler, die trotz der unglaublich vielen unterschiedlichen Herausforderungen und Probleme, die diese Zeit für alle bedeuten, den Kindern Zuhause alles beigebracht haben, was sie über Gedichte wissen müssen. Ohne diesen Einsatz wären die Wochenpläne einfach nur Wochenpläne geblieben. Die Gedichtsammlung der Klassen 6b und 6c sind ein gelungenes Beispiel dafür, dass diese außergewöhnliche Zeit auch etwas wirklich Schönes erschaffen kann.
Liebe Eltern,
Wir bieten Alleinerziehenden und Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten, ab Mittwoch, 18.03.20 bis Freitag, 03.04.20, eine Betreuung ihrer Kinder (Klassen 5 und 6) an.
Wo: in der Schule
Wann: in der Zeit von 8:15 Uhr bis 13:30 Uhr an.
Wie: Melden Sie Ihr Kind bitte telefonisch einen Tag vorher über das Sekretariat an und belegen den Bedarf mit der Bestätigung des Arbeitgebers (Download siehe unten).
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Eltern, die am Montag und Dienstag ein Betreuungsproblem haben, können ihre Kinder in der Zeit von 8:15 Uhr bis 13:30 Uhr zur Schule schicken. Dies bezieht sich auf die Klassen 5 und 6.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Folgende Information ist gerade vom Ministerium für Schule und Bildung NRW veröffentlicht worden:
1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.
Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.
2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
damit Unterricht nicht ersatzlos ausfällt, werden die Fachlehrer Unterrichtsaufgaben an die Emailadresse Ihres Kindes versendet.
Sorgen Sie bitte dafür, dass eine Emailadresse, unter der Ihr Kind erreichbar ist, dem Klassenlehrer per Email zugesandt wird. Die Emailadressen der Lehrer finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuell/ Kollegium.
Mit freundlichen Grüßen
U. Jonen-Reinold
Schulleiterin
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aufgrund der Aussagen von unserer Bundeskanzlerin Frau Merkel werden zur Vermeidung sozialer Kontakte auch die kleineren Veranstaltungen, hier Elternsprechtag, Schulpflegschaftssitzung, Boys and Girls Day, BO-Fahrt, usw., bis auf Weiteres verschoben.
U. Jonen-Reinold
Schulleiterin
Liebe Eltern,
wir werden uns an die Vorgaben des Schulministeriums NRW halten und alle außerschulischen Veranstaltungen absagen. Entstehende Kosten trägt das Land. Wir werden dies so schnell wie möglich in Bewegung setzen.
Da Windpocken aufgetreten sind, ist das Sekretariat voll ausgelastet. Daher bitten wir von Anrufen bzgl. Corona abzusehen. Sollte der Fall eintreten, werden Sie unverzüglich informiert.
Wir bitten alle Eltern, den Impf- und Immunstatus des Kindes bezüglich Windpocken in schriftlicher Form (z.B. Impfausweis) vorzulegen.
Mit der Bitte um Verständnis und mit freundlichen Grüßen
U. Jonen-Reinold
Schulleiterin
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat heute eine Information zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich veröffentlicht.
Ich bitte Sie als Schulleiterin, folgende Vorgehensweise einzuhalten:
„… 3. Fernbleiben vom Unterricht
Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht nach § 43, Abs.1, SchulG.
Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.
Eltern sollten dahin beraten werden, die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt zu treffen.
4. Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen
Nach den Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums sollen Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, ihren Hausarzt bzw. eine Notarztpraxis kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.
Wegen der Ansteckungsgefahr soll die Kontaktaufnahme zunächst telefonisch erfolgen.
…“
Ich bitte, diese Anweisungen im Interesse unserer Schulgemeinschaft ab sofort einzuhalten.
Die Mitteilung über den Grund für das Schulversäumnis kann per Email (info-gss@stadt-koeln.de) oder Fax (552480) erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
U. Jonen-Reinold
Schulleiterin
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern der Klasse 4,
eine neue Schule zu finden ist eine schwere und komplizierte Entscheidung.
Soll es die Schule mit dem kürzesten Weg sein?
Ist mir die Schule zu groß oder zu klein?
Oder vielleicht doch Gesamtschule oder Gymnasium?
Wir können Ihnen die Entscheidung nicht abnehmen, Sie können sich jedoch am 14.01.2020 von uns und unserer Arbeit überzeugen und ggf. beraten lassen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.