Förderung

 

„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.“  (SGV NRW, §1) Jedes Kind kommt an unsere Schule mit ganz individuellen Stärken und Schwächen und hat hier das Recht auf gezielte Förderung, um Stärken weiter auszubauen.

 

Um dies zu gewährleisten steht die Schule, allen voran die SonderpädagogInnen, schon vor dem Übergang der SchülerInnen in unsere weiterführende Schule, in engem Austausch mit den Grundschulen. In Jahrgangsstufe 5 ist dann eine entsprechende Diagnostik notwendig, um den individuellen Förderbedarf der SchülerInnen zu ermitteln und vor allem Defizite im Bereich der Sprachkompetenz aufzudecken. Darauf kann dann eine gezielte Fördermaßnahme aufbauen, sie sich insbesondere auf die Förderung von SchülerInnen mit Deutsch als Zweitsprache sowie diejenigen mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten konzentrieren soll.

 



Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Förder,- Lernzeiten- oder Inklusionskonzept.