Deutsch

Sprachliche Handlungsfähigkeit ist Grundlage jeglichen Lernens in allen Fächern und Lebensbereichen. Dem Fach Deutsch kommt deshalb in der Realschule eine besondere und zentrale Bedeutung zu.

 

Darüber hinaus gilt:

 

„Die Förderung der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern.“ (Ausbildungsordnung Sek. I, § 7 (4))

 

Die Schülerinnen und Schüler sollen am Ende der Sekundarstufe I in der Lage sein, die deutsche Sprache „schriftlich und mündlich bewusst und differenziert zu gebrauchen“(Kernlehrplan Deutsch, 2004, S.11).

 

Ziele des Deutsch-Unterrichts:

 

Nach Maßgabe des neuen Kernlehrplanes für Deutsch sollen die Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarstufe I über bestimmte grundlegende Kompetenzen verfügen.

 

Diese Kompetenzen legen damit die fachlichen Anforderungen an das Wissen und Können der Schülerinnen und Schüler fest.

 

Sie sollen

  • Einsichten gewinnen in Entwicklung, Strukturen und Funktionsweise von Sprache
  • Sprache als Kommunikationsmittel im täglichen Leben mündlich und schriftlich situationsangemessen einsetzen können
  • literarische Formen und Werke kennen lernen und sich inhaltlich damit auseinandersetzen
  • literarische, sachliche und mediale Texte verstehen, Informationen daraus entnehmen, mündlich und schriftlich bewerten und darüber reflektieren
  • Lesefreude entwickeln als weitere Bedingung für die Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft
  • Medien zur Produktion und Präsentation eigener Arbeiten nutzen können
  • Methoden und Arbeitstechniken in verschiedenen Bereichen beherrschen (z.B. Mitschriften anfertigen, Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten, grundlegende Lesetechniken und –strategien, Umgang mit Nachschlagewerken, Inhalte mithilfe einer Mindmap veranschaulichen, grammatische Proben und Rechtschreibstrategien anwenden).

 

Zur Sicherung dieser Ziele wurden von der Fachkonferenz im Rahmen des schulinternen Lehrplans Unterrichtsinhalte und -vorhaben erarbeitet und entsprechende Klassenarbeitsthemen festgelegt. Diese gemeinsame Planung soll sicherstellen, dass der Unterricht in den Jahrgangsstufen aufeinander aufbaut und verbindliche Standards erreicht werden, wie sie den Lernstandserhebungen (Klasse 8 bzw. 9) oder den Zentralen Prüfungen am Ende der zehnten Klasse zugrunde gelegt werden.